AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung der blueparc® GmbH - Aufdachanlagen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich 
1.1 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen blueparc® GmbH und Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen, auch widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden, werden zurückgewiesen. Diese gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch blueparc® GmbH.
1.2 Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der blueparc® GmbH und ihren Auftraggebern. Einbezogen in den Anwendungsbereich sind alle das Vertragsverhältnis betreffende Geschäfte.

§ 2 Angebot und Vertrag 
2.1 Das Angebot beschreibt die von blueparc® GmbH zu liefernden Produkte und Leistungen, ggf. auch die vom Kunden zu erbringenden Vorarbeiten und stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, seinerseits ein Angebot abzugeben. 
2.2 Im Vertrag/der Bestellung/der Auftragsbestätigung sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Termin für Lieferung und Montage anzugeben. 
2.3 Die Einholung etwaig erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen / Anzeigen für den Vertragsgegenstand bei der zuständigen Baubehörde sowie die Statik des Baukörpers sind kein Vertragsinhalt, sondern unterfallen dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
2.4 Der Vertrag wird erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch blueparc® GmbH wirksam. 
2.5 Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen.

§ 3 Preise 
3.1 Es gelten die in den Vertragsunterlagen vereinbarten Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird – soweit sie anfällt – gesondert ausgewiesen. blueparc® GmbH hält sich an einseitig angebotene Preise bis 14 Tage nach Zugang des Angebots gebunden.
3.2 Wird die Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht, ist blueparc® GmbH bei einer eingetretenen Lohn- und/oder Materialpreiserhöhung berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen, soweit die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist. 
3.3 Ändern sich nach dem Wunsch des Auftraggebers Stückzahlen, Maße oder die Art der Ausführung, ist der ursprünglich vereinbarte Preis entsprechend der Änderung herabzusetzen bzw. zu erhöhen.

§ 4 Rechnungsstellung, Zahlung 
4.1 Entstandene Kosten für Beratungs- und Konzeptionsarbeiten werden unmittelbar nach der Auftragsbestätigung in Höhe von 15% der Bruttoauftragssumme in Rechnung gestellt und sind sofort fällig. 
4.2 Anteilige Kosten für Batteriespeicher werden unmittelbar nach Auftragserteilung mit 40 % der Brutto-Auftragssumme in Rechnung gestellt und sind mit Rechnungserteilung fällig. 
4.3 Alle Leistungen mit Ausnahme des Batteriespeichers werden mit 40% der Bruttoauftragssumme zum Zeitpunkt der Materialbestellung, spätestens aber 3 Wochen vor dem geplanten Montagetermin in Rechnung gestellt. 
4.4. Weitere 40% der Bruttoauftragssumme sind nach DC-Installation (Installation aller Komponenten, inklusive gleichstromseitiger Verkabelung und Messung des Wechselrichters) der Anlage fällig. Liegen Teilinstallationen zeitlich auseinander, werden diese im Rahmen der Erstellung einer weiteren Teilrechnung nach entsprechender Teilinstallation abgerechnet. 
4.5. Ist nur die DC-Installation vereinbart, wird die Schlussrechnung 45% der Bruttoauftragssumme bei Fertigstellung der DC-Installation erteilt.
4.6 Bei vereinbarter Installation incl. Netzanschluss wird nach erfolgter Inbetriebnahme der Restbetrag i.H.v. 5% in Rechnung gestellt. Eventuelle durch den Netzbetreiber verursachte Verzögerungen beim Zählertausch haben keinen Einfluss auf Rechnungsstellung und Zahlungsziele. Die Aushändigung der Dokumentationsunterlagen erfolgt nach vollständiger Vorlage gegenüber der blueparc® GmbH und hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
4.7 Kann eine Installation der Anlage nicht oder nicht vollständig zu dem vorgesehenen Termin erfolgen oder kann eine vereinbarte Inbetriebnahme der Anlage nicht erfolgen, weil der Kunde bauseits nicht die Voraussetzungen für die Installation oder Inbetriebnahme rechtzeitig geschaffen hat, beispielsweise durch kundenseitige Bauverzögerungen, ist blueparc® GmbH berechtigt, dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Annahme der Leistungen von blueparc® GmbH zu setzen und dem Kunden nach Ablauf der Nachfrist 95 % der Bruttoauftragssumme unter Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen in Rechnung zu stellen.
4.8 Alle in Rechnung gestellten Beträge sind sofort fällig.
4.9 Ist unser Kunde Unternehmer, ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung durch den Kunden nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zulässig, die aus diesem Rechtsverhältnis stammen. 

§ 5 Liefer- und Leistungsfristen, Rücktritt vom Vertrag, Gefahrenübergang
5.1 Falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde, der als solcher schriftlich zu bezeichnen ist, sind die von blueparc® GmbH angegebenen Lieferfristen stets unverbindlich. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder nicht durch blueparc® GmbH verschuldete Ereignisse verlängern Liefer- und Fixtermine entsprechend, ohne dass dadurch Ansprüche des Kunden entstehen. Wird die Leistungsausführung durch im Einflussbereich des Kunden liegende Gründe verzögert oder unterbrochen, so trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten. 
5.2 Kann die Lieferung und Montage gemäß den vertraglichen Vorgaben infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden der blueparc® GmbH nicht eingehalten werden, besteht aufgrund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung der blueparc® GmbH zum Schadensersatz. blueparc® GmbH ist verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerung unverzüglich zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist. 
5.3 blueparc® GmbH ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn von uns in Rechnung gestellte Beträge nicht binnen einer Frist von 7 Tagen nach Fälligkeit gezahlt worden sind und eine von blueparc® GmbH gesetzte Nachfrist von weiteren 7 Tagen verstrichen ist. Bei Verzug des Kunden mit einer Zahlungsverpflichtung aus dem geschlossenen Vertrag ist blueparc® GmbH darüber hinaus berechtigt, für künftige Leistungen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. 
5.4 Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware geht mit Abschluss der Installation und bei ausschließlicher Lieferung mit der Anlieferung der Liefergegenstände auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. 

§ 6 Warenanlieferung
6.1 Die Anlieferung erfolgt frei Haus und verzollt.
6.2 Der Kunde muss jedoch am Tag der Anlieferung zur Annahme anwesend sein und dafür Sorge tragen, dass die Anlieferung per LKW erfolgen kann. Eine freie Befahrbarkeit des Arbeitsbereiches mittels LKW über befestigte Wege oder Straßen wird vorausgesetzt.
6.3 Für bei der Anlieferung entstehende Flurschäden sowie für eventuelle Mehrkosten wegen der Verletzung der Pflichten des Kunden aus 6.2. (z.B. Kosten für neuerliche Anfahrt) haftet blueparc® GmbH nicht. Im Übrigen gelten die Haftungsvereinbarungen zu Sektion 9 dieser AGB.
6.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass ein sicherer Lagerplatz für die Anlagenkomponenten zur Verfügung gestellt wird. Es obliegt ihm, eine ausreichende Versicherungsdeckung zu gewährleisten. 
6.5 Ist eine bestimmte Zeit für die Lieferung und Montage nicht ausdrücklich vereinbart, erfolgen diese innerhalb eines üblichen Zeitraumes von sechs bis zwölf Wochen nach Beginn der Lieferzeit. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum des Eingangs der vereinbarten Zahlung bzw. Anzahlung gem. § 4 (4.1 – 4.4) und nicht bevor der Kunde alle ihm obliegenden Voraussetzungen für die Durchführung des Vertrages erfüllt hat (z. B. bauliche oder behördliche Voraussetzungen, die nicht im Zuständigkeitsbereich des Auftragnehmers liegen).
6.6 Alle Waren werden von blueparc® GmbH unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller vom Kunden geschuldeten Beträge Eigentum der blueparc® GmbH.

§ 7 Genehmigungen, Baufreiheit 
7.1 blueparc® GmbH setzt voraus, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen, insbesondere der jeweiligen Landesbauordnung und des Denkmalschutzes durch den Kunden eingehalten wird.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Dachflächen, auf denen das Solarstromsystem installiert werden soll, in einem baufreien Zustand zu halten, insbesondere Satellitenantennen oder andere Dachaufbauten zu entfernen.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, zum Zeitpunkt der Montage eine ausreichende Anzahl Ersatz – Dachziegel bereitzuhalten. Beschädigte Dachziegel können nur unmittelbar während der PV – Montagearbeiten, aber nicht im Nachgang ausgetauscht werden. Sofern keine ausreichende Anzahl an Dachziegeln bereitstehen, werden offene Stellen im Dach durch blueparc® GmbH provisorisch mit Folie abgedeckt und sind anschließend durch den Kunden in Eigenleistung durch neue Dachziegel zu ersetzen. 


§ 8 Gewährleistung und Garantie 
8.1 Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.
8.2 Gebrauchte Kaufgegenstände, einschließlich gebrauchter Zubehör- und Ersatzteile, werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist. Bei Neuware wird vereinbart, dass die gewährleistungsrechtliche Verjährungsfrist ein Jahr beträgt, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist. 
8.3 Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Gewährleistung 1 Jahr. Wird dem Anlagensteller die Wartung übertragen, beträgt auch in diesem Fall die Gewährleistungszeit 2 Jahre. Die Frist läuft ab Fertigstellung, spätestens bei Abnahme innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung; vorbehaltlich einer ordnungsgemäßen Wartung durch uns.
8.4 Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Herstellergarantie und - Gewährleistungsbedingungen. 
8.5 Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich an die blueparc® GmbH mitzuteilen. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl der blueparc® GmbH durch Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder – jedoch nur wenn die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt ist – durch rückwirkende Preissenkung. 
8.6 Die blueparc® GmbH haftet nicht für während der Montagearbeiten zerbrochene Dachpfannen. Insbesondere bei Ton – Dachpfannen ist mit einer deutlichen Anzahl an gebrochenen Dachpfannen zu rechnen. 
8.7 Die blueparc® GmbH übernimmt keinerlei Garantie für die tatsächliche Gewährung einer Finanzierung, Subvention oder Förderung an den Kunden.
8.8 Die blueparc® GmbH übernimmt, sofern nicht ausdrücklich als solche erklärt, keine Garantien. 
8.9 Die dem Kunden im Rahmen der Angebotserstellung mitgeteilten Einspeisungsertragsprognosen sind nicht verbindlich und stellen keine Ertragsgarantie oder –Zusicherung dar. Bei dem Berechnungsmodell handelt es sich um eine Schätzung und nicht um eine berechenbare zukünftige Leistung der Photovoltaikanlage, da das tatsächliche Ertragsergebnis von verschiedenen Unsicherheitsfaktoren abhängig ist, die auch von äußeren, nicht beeinflussbaren oder sich ändernden Begebenheiten abhängen können (z.B. Wetter). 

§ 9 EEG-Vergütung, Abschreibung & Förderungen 
9.1 Die blueparc® GmbH leistet keine Steuerberatung. Für eine steuerlich Beratung wird der Auftraggeber ausdrücklich an eine Person verwiesen, die gemäß § 3 StBerG zur unbeschränkten Hilfe in Steuersachen befugt ist. 
9.2 Die blueparc® GmbH leistet ausdrücklich keine Finanzierungs- und / oder Förderberatung. 
9.3 Die Beantragung einer EEG-Vergütung ist Aufgabe des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er sich zur Beantragung an den für ihn zuständigen Netzbetreiber wenden muss und seine Anlage selbst bei der Netzagentur registrieren / anmelden. 

§10 Leistungsabgrenzung, bauseitige Leistungen
10.1 Die Montageleistung der blueparc® GmbH richtet sich nach dem angebotenem Leistungsumfang. 
10.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Netzbetreiber für den Anschluss der Anlage an das Stromnetz und für die Installation eines Zwei-Richtungs-Zählers gegebenenfalls die Installation eines neuen Zählerschrankes fordern kann. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist die Installation eines neuen Zählerschrankes nicht im Angebot von blueparc® GmbH enthalten.
10.3. blueparc® GmbH geht bei Angebotserteilung davon aus, dass ein Zählerplatz, ein Überspannungsschutz der Zähleranlage und eine Erdung bauseits zur Verfügung gestellt wird. Eine notwendige Erweiterung oder Erneuerung des vorhandenen Zählerplatzes muss der Kunde selbstständig mit dem zuständigen Netzbetreiber abklären.

§ 11 Haftung 
11.1 Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet blueparc® GmbH nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch blueparc® GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Hierzu gehört nicht das Bemühen der blueparc® GmbH zu versuchen, eine Finanzierung, Subvention oder Förderung für den Kunden zu erlangen. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von blueparc® GmbH. 
11.2 Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von blueparc® GmbH gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben bestehen und hiervon unberührt. 

§ 12 Datenschutzerklärung, Einwilligung
12.1 Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert, verarbeitet behandelt. Personenbezogene Daten werden von dem Anbieter nur dann erhoben, genutzt und weitergegeben, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Nutzer in die Datenerhebung einwilligen. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten, wie z.B. Name und Adresse, werden im Rahmen der Durchführung des Vertrages an die mit der Lieferung des Kaufgegenstands beauftragten Unternehmen oder an andere, im Rahmen der Vertragserfüllung durch blueparc® GmbH eingesetzte Dritte weitergegeben. Die blueparc® GmbH versichert, dass personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass dazu eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Auftraggeber vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Soweit die blueparc® GmbH zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. 
12.2 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Rechnungen und Gutschriften ausschließlich in elektronischer Form, an die von dem Kunden im Rahmen der Anforderung des Angebotes angegebenen E-Mail-Adresse gesendet werden.

§ 13 Schriftformerfordernis 
13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
14.1 Erfüllungsort ist Hürth bei Köln.
14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. aus dem auf deren Grundlage zustande kommenden Verträgen ist im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Köln.
14.3 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen blueparc® GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. 

§ 15 Schlussbestimmungen 
15.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung der blueparc® GmbH – Carportanlagen (Stand Febr. 2024)

§ 1 - Allgemeines, Geltungsbereich 
1.1 Diese AGB sind Bestandteil aller unserer Liefer-, Montage-, Reparatur- und Wartungsverträge sowie sonstiger Vereinbarungen, Angebote und vertraglichen Leistungen. Sie gelten durch Auftragserteilung als anerkannt.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag und den AGB schriftlich niedergelegt.
1.3 Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren AGB abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen; selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Unsere AGB gelten selbst dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.4 Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Zusagen unserer Vertreter und Mitarbeiter sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.5 Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.6 Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2 - Angebot und Vertrag 
2.1 Unsere Angebote erfolgen allesamt freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit. 
2.2 Mit der Bestellung bzw. der Auftragserteilung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben bzw. den Auftrag erteilen zu wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung bzw. der Auftragserteilung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden oder einen von ihm bestimmten Dritten erklärt werden. Eine rechtzeitige Absendung reicht hierbei aus. 
2.3 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert, die Gegenleistung wird, soweit bereits geleistet, zurückerstattet. 
2.4 Haben wir den Auftrag einer schlüsselfertigen Herstellung einer Anlage angenommen, sind wir nicht für Verzögerungen haftbar zu machen, die durch Energieversorger zu erbringende Leistungen verursacht werden. Dies betrifft insbesondere Planungsfreigaben für Schaltschränke, Anschlussverstärkungen und Zählereinbautermine.
2.5 Das Angebot beschreibt die von blueparc® GmbH zu liefernden Produkten und Leistungen, ggf. auch die vom Kunden zu erbringenden Vorarbeiten und stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, seinerseits ein Angebot abzugeben. 
2.6 Im Vertrag/der Bestellung/der Auftragsbestätigung sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Termin für Lieferung und Montage anzugeben. 
2.7 Die Einholung etwaig erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen/Anzeigen für den Vertragsgegenstand bei der zuständigen Baubehörde sowie die Statik des Baukörpers sind kein Vertragsinhalt, sondern unterfallen dem Verantwortungsbereich des Kunden.
2.8 Der Vertrag wird erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch blueparc® GmbH wirksam. 
2.9 Der Auftrag ermächtigt blueparc® GmbH, Unteraufträge zu erteilen.

§ 3 – Preise, Storno
3.1 Es gelten die in den Vertragsunterlagen vereinbarten Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist – soweit diese anfällt – gesondert auszuweisen. blueparc® GmbH hält sich an einseitig angebotene Preise bis 14 Tage nach Zugang des Angebots gebunden.
3.2 Wird die Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht, ist blueparc® GmbH bei einer eingetretenen Lohn- und/oder Materialpreiserhöhung berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen, soweit die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist. 
3.3 Werden bereits durch blueparc® GmbH bestätigte Aufträge ganz oder teilweise storniert, ist vom Kunden unabhängig von der von blueparc® GmbH vorbehaltenen Geltendmachung eines weiteren Schadens ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 15% des (anteiligen) Brutto-Auftragswertes zu zahlen. 

§ 4 – Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
4.1 Entstandene Kosten für unsere Beratungs- und Konzeptionsarbeiten werden unmittelbar nach der Auftragsbestätigung durch blueparc® GmbH in Höhe von 10 % des vereinbarten Bruttopreises in Rechnung gestellt und sind mit Rechnungstellung fällig. 
4.2 Weitere 35 % der Bruttoauftragssumme werden nach Vorlage der Baugenehmigung durch die Baubehörde in Rechnung gestellt und sind mit Rechnungsstellung fällig. 
4.3 Weitere 35 % der Bruttoauftragssumme werden mit Anlieferung der für die bestellte Anlage notwendigen Parkplatzanlagen (Stahlbau) in Rechnung gestellt und sind mit Rechnungsstellung fällig. Liegen Teilinstallationen baubedingt zeitlich auseinander, werden die jeweiligen Teillieferungen getrennt voneinander in Rechnung gestellt. 
4.4 Mit Fertigstellung der PV-Anlage bis zum Wechselrichter (ausschließlich des Anschlusses an den Wechselrichter) werden weitere 15% der Bruttoauftragssumme in Rechnung gestellt und sind mit Rechnungsstellung fällig.
4.5 Nach erfolgter Abnahme wird der Restbetrag in Höhe von 5 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt und ist mit Rechnungsstellung fällig. 
4.6 Der Kunde verpflichtet sich, unverzüglich nach Erhalt der Leistungen und nach Rechnungsstellung, spätestens binnen einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum den Rechnungsbetrag ohne Abzüge zu zahlen. 
4.7 Bei Zahlungsverzug werden ab dem Zeitpunkt des Verzuges Zinsen in gesetzlicher Höhe berechnet, wenn nicht ein höherer Verzugsschaden durch blueparc® GmbH nachgewiesen wird. 
4.8 Ist der Kunde Unternehmer, kann er gegenüber unseren Forderungen nur mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes hinsichtlich der uns geschuldeten Vergütung ist ausgeschlossen.

§ 5 - Liefer- und Leistungsfristen, Rücktritt vom Vertrag, Gefahrenübergang
5.1 Falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde, der als solcher schriftlich zu bezeichnen ist, sind die von blueparc® GmbH angegebenen Lieferfristen stets unverbindlich. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder nicht durch blueparc® GmbH verschuldete Ereignisse, verlängern Liefer- und Fixtermine entsprechend, ohne dass dadurch Ansprüche des Kunden entstehen. Wird die Leistungsausführung durch im Einflussbereich des Kunden liegende Gründe verzögert oder unterbrochen, so trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten. 
5.2 Kann die Lieferung und Montage gemäß den vertraglichen Vorgaben infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen (wie z.B. Seuchen, Streik, Aussperrungen, Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Währungsveränderungen oder behördlichen Eingriffen) ohne eigenes Verschulden der blueparc® GmbH nicht eingehalten werden, besteht aufgrund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung der blueparc® GmbH zum Schadensersatz. Die Lieferfrist verlängert sich für die Dauer der Behinderung. blueparc® GmbH ist verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerung unverzüglich zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so wird blueparc® GmbH von der Lieferpflicht befreit.
5.3 Die Einhaltung von vereinbarten Lieferterminen und –fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden bereitzustellender Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. 
5.4 blueparc® GmbH ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn der der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag nicht rechtzeitig nachkommt. Dem Kunden wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu erbringen. 
5.5 Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware geht mit Abschluss der Installation und bei ausschließlicher Lieferung mit der Anlieferung der Liefergegenstände auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
§ 6 - Warenanlieferung 
6.1 Die Anlieferung erfolgt frei Haus und verzollt.
6.2 Der Kunde muss am Tag der Anlieferung zur Annahme anwesend sein und dafür Sorge tragen, dass die Anlieferung per LKW erfolgen kann. Eine freie Befahrbarkeit des Arbeitsbereiches mittels LKW über befestigte Wege oder Straßen wird vorausgesetzt.
6.3 Für bei der Anlieferung entstehende Flurschäden haftet blueparc® GmbH nicht. Kosten einer eventuell erforderlichen erneuten Anlieferung aufgrund einer Verletzung der Kundenpflichten gemäß Ziffer 6.2 trägt der Kunde.
6.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass ein sicherer Lagerplatz für die Anlagenkomponenten zur Verfügung gestellt wird. Es obliegt ihm, eine ausreichende Versicherungsdeckung zu gewährleisten. 
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unentgeltlich pfleglich zu behandeln. Hierzu gehörten insbesondere die richtige Lagerung und Handhabung. 

§ 7 – Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht
7.1 Alle Waren werden von blueparc® GmbH unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller vom Kunden geschuldeten Beträge Eigentum der blueparc® GmbH. 
7.2 An Abbildungen, Zeichnungen oder Zusammenstellungen auf unserer Internetseite www.blueparc.de behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 

§ 8 - Gewährleistung und Garantie 
8.1 Garantien werden von blueparc® GmbH nicht übernommen, es sei denn, im Vertrag ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
8.2 Geringfügige Abweichungen und technische Änderungen der Ware gegenüber unseren Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben oder Beschreibungen auf unserer Internetseite oder in unseren Angeboten sind möglich und stellen keinen Mangel dar. 
8.3 Ist der Kunde Verbraucher, richten sich die Gewährleistungsansprüche für Bauleistungen nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften des BGB, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.
8.4 Ist der Kunde Unternehmer, wird für Bauleistungen durch blueparc® GmbH grundsätzlich die Geltung der VOB/B vereinbart. Gewährleistungsansprüche des Kunden werden gemäß § 13 Abs. 5 Nr. 1 S. 2 VOB/B auf zwei Jahre begrenzt. 
8.5 Beschränkt sich die Leistung der blueparc® GmbH auf die Lieferung von Waren, wird die Gewährleistungsfrist für Kunden, die Unternehmer sind, auf ein Jahr begrenzt. Gebrauchte Waren werden an Kunden, die Unternehmer sind, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
8.6 Der Kunde hat blueparc® GmbH Mängel unverzüglich in Textform mitzuteilen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der blueparc® GmbH durch Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder – jedoch nur wenn die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt ist – durch rückwirkende Preissenkung. 
8.7 Die dem Kunden im Rahmen der Angebotserstellung etwa mitgeteilten Einspeisungsertragsprognosen sind nicht verbindlich und stellen keine Ertragsgarantie oder –zusicherung dar. Bei dem Berechnungsmodell handelt es sich um eine Schätzung und nicht um eine berechenbare zukünftige Leistung der Photovoltaikanlage, da das tatsächliche Ertragsergebnis von verschiedenen Unsicherheitsfaktoren abhängig ist, die auch von äußeren, nicht beeinflussbaren oder sich ändernden Begebenheiten abhängen können (z.B. Wetter). 

§ 9 - Haftung 
9.1 Im Rahmen der Verschuldenshaftung haftet blueparc® GmbH, dahinstehend aus welchem Rechtsgrund, lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet blueparc® GmbH vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen nur für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren sowie für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultieren. Die Haftung ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.2 Die sich aus der Ziffer 9.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen und eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde, finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 - Datenschutzerklärung 
10.1 Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert, verarbeitet und behandelt. Personenbezogene Daten werden von dem Anbieter nur dann erhoben, genutzt und weitergegeben, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Nutzer in die Datenerhebung einwilligen. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten, wie z.B. Name und Adresse, werden im Rahmen der Durchführung des Vertrages an die mit der Lieferung des Kaufgegenstands beauftragten Unternehmen oder an andere, im Rahmen der Vertragserfüllung durch blueparc® GmbH eingesetzte Dritte weitergegeben. Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. 

§ 11 - Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht 
11.1 Erfüllungsort ist 50354 Hürth.
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. aus dem auf deren Grundlage zustande kommenden Verträgen ist im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens Köln.
11.3 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen blueparc® GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. 

§ 12 - Schlussbestimmungen 
12.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
12.2 Wir behalten uns vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf jederzeit anzupassen oder zu ändern. 
12.3 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie unserer AGB bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 
12.4 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder unserer AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich und rechtlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt beim Auftreten einer Lücke in dem Vertrag oder den AGB.




blueparc® GmbH
Geschäftsführer: Michael Melz / Pawel Nowotny
Luxemburger Strasse 379b
50354 Hürth
eMail: info@blueparc.de
Tel: +49 2233 / 808 79 99
Eingetragen am Amtsgericht Köln HRB 100604

Schutzrechtsverletzung
Falls Sie vermuten, dass von der Webseite www.blueparc.de aus eines Ihrer Schutzrechte verletzt wird oder von uns nicht alle gesetzlichen Anforderungen, Vorschriften und Informationspflichten vollständig erfüllt werden, teilen Sie uns dies bitte umgehend per Email an info@blueparc.de mit, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die zeitaufwendigere Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen entspricht.


Hürth, den 01.01.2024
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