Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung der blueparc® GmbH - Aufdachanlagen (Stand Juli 2027)
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen blueparc® GmbH und Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen, auch widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden, werden zurückgewiesen. Diese gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch blueparc® GmbH.
1.2 Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der blueparc® GmbH und ihren Auftraggebern. Einbezogen in den Anwendungsbereich sind alle das Vertragsverhältnis betreffende Geschäfte.
§ 2 Angebot und Vertrag
2.1 Das Angebot beschreibt die von blueparc® GmbH zu liefernden Produkte und Leistungen, gegebenenfalls auch die vom Kunden zu erbringenden Vorarbeiten und stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, seinerseits ein Angebot abzugeben.
2.2 Im Vertrag/der Bestellung/der Auftragsbestätigung sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Termin für Lieferung und Montage anzugeben.
2.3 Die Einholung etwaig erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen / Anzeigen für den Vertragsgegenstand bei der zuständigen Baubehörde, die Statik des Baukörpers oder die Prüfung über die ausreichende Druckfestigkeit der Dachhaut sind kein Vertragsinhalt, sondern unterfallen dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
2.4 Der Vertrag wird erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch blueparc® GmbH wirksam.
2.5 Die blueparc® GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen geeignete Fachbetriebe und Nachunternehmer einzusetzen. Soweit Leistungen Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks betreffen, werden diese durch Fachbetriebe ausgeführt, die für das jeweilige Gewerk ordnungsgemäß in die Handwerksrolle eingetragen oder auf einer anderen gesetzlichen Grundlage zur Ausübung der betreffenden Tätigkeiten berechtigt sind. Die eingesetzten Fachbetriebe werden im Auftrag der blueparc® GmbH tätig. Vertragspartner und zentraler Ansprechpartner des Kunden bleibt die blueparc® GmbH, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die blueparc® GmbH bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Erfüllung der vereinbarten Leistungen verantwortlich.
§ 3 Preise
3.1 Es gelten die in den Vertragsunterlagen vereinbarten Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird – soweit sie anfällt – gesondert ausgewiesen. blueparc® GmbH hält sich an einseitig angebotene Preise bis 14 Tage nach Zugang des Angebots gebunden.
3.2 Wird die Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht, ist blueparc® GmbH bei einer eingetretenen Lohn- und/oder Materialpreiserhöhung berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen, soweit die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist.
3.3 Ändern sich nach dem Wunsch des Auftraggebers Stückzahlen, Maße oder die Art der Ausführung, ist der ursprünglich vereinbarte Preis entsprechend der Änderung herabzusetzen beziehungsweise zu erhöhen.
§ 4 Rechnungsstellung, Zahlung
4.1 Entstandene Kosten für Beratungs- und Konzeptionsarbeiten werden unmittelbar nach der Auftragsbestätigung in Höhe von 15 % der Bruttoauftragssumme in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.
4.2 Anteilige Kosten für Batteriespeicher werden unmittelbar nach Auftragserteilung mit 40 % der Brutto-Auftragssumme in Rechnung gestellt und sind mit Rechnungserteilung fällig.
4.3 Alle Leistungen mit Ausnahme des Batteriespeichers werden mit 40 % der Bruttoauftragssumme zum Zeitpunkt der Materialbestellung, spätestens aber 3 Wochen vor dem geplanten Montagetermin in Rechnung gestellt.
4.4 Weitere 40 % der Bruttoauftragssumme sind nach DC-Installation (Installation aller Komponenten, inklusive gleichstromseitiger Verkabelung und Messung des Wechselrichters) der Anlage fällig. Liegen Teilinstallationen zeitlich auseinander, werden diese im Rahmen der Erstellung einer weiteren Teilrechnung nach entsprechender Teilinstallation abgerechnet.
4.5 Ist nur die DC-Installation vereinbart, wird die Schlussrechnung 45% der Bruttoauftragssumme bei Fertigstellung der DC-Installation erteilt.
4.6 Bei vereinbarter Installation einschließlich Netzanschluss wird nach erfolgter Inbetriebnahme der Restbetrag in Höhe von 5% in Rechnung gestellt. Eventuelle durch den Netzbetreiber verursachte Verzögerungen beim Zählertausch haben keinen Einfluss auf Rechnungsstellung und Zahlungsziele. Die Aushändigung der Dokumentationsunterlagen erfolgt nach vollständiger Vorlage gegenüber der blueparc® GmbH und hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
4.7 Kann eine Installation der Anlage nicht oder nicht vollständig zu dem vorgesehenen Termin erfolgen oder kann eine vereinbarte Inbetriebnahme der Anlage nicht erfolgen, weil der Kunde bauseits nicht die Voraussetzungen für die Installation oder Inbetriebnahme rechtzeitig geschaffen hat, beispielsweise durch kundenseitige Bauverzögerungen, ist blueparc® GmbH berechtigt, dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Annahme der Leistungen von blueparc® GmbH zu setzen und dem Kunden nach Ablauf der Nachfrist 95 % der Bruttoauftragssumme unter Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen in Rechnung zu stellen.
4.8 Alle in Rechnung gestellten Beträge sind sofort fällig.
4.9 Ist unser Kunde Unternehmer, ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung durch den Kunden nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zulässig, die aus diesem Rechtsverhältnis stammen.
§ 5 Liefer- und Leistungsfristen, Rücktritt vom Vertrag, Gefahrenübergang
5.1 Falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde, der als solcher schriftlich zu bezeichnen ist, sind die von blueparc® GmbH angegebenen Lieferfristen stets unverbindlich. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder nicht durch blueparc® GmbH verschuldete Ereignisse verlängern Liefer- und Fixtermine entsprechend, ohne dass dadurch Ansprüche des Kunden entstehen. Wird die Leistungsausführung durch im Einflussbereich des Kunden liegende Gründe verzögert oder unterbrochen, so trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten.
5.2 Kann die Lieferung und Montage gemäß den vertraglichen Vorgaben infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden der blueparc® GmbH nicht eingehalten werden, besteht aufgrund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung der blueparc® GmbH zum Schadensersatz. blueparc® GmbH ist verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerung unverzüglich zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
5.3 blueparc® GmbH ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn von uns in Rechnung gestellte Beträge nicht binnen einer Frist von 7 Tagen nach Fälligkeit gezahlt worden sind und eine von blueparc® GmbH gesetzte Nachfrist von weiteren 7 Tagen verstrichen ist. Bei Verzug des Kunden mit einer Zahlungsverpflichtung aus dem geschlossenen Vertrag ist blueparc® GmbH darüber hinaus berechtigt, für künftige Leistungen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
5.4 Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware geht mit Abschluss der Installation und bei ausschließlicher Lieferung mit der Anlieferung der Liefergegenstände auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
§ 6 Warenanlieferung
6.1 Die Anlieferung erfolgt frei Haus und verzollt.
6.2 Der Kunde muss jedoch am Tag der Anlieferung zur Annahme anwesend sein und dafür Sorge tragen, dass die Anlieferung per LKW erfolgen kann. Eine freie Befahrbarkeit des Arbeitsbereiches mittels LKW über befestigte Wege oder Straßen wird vorausgesetzt.
6.3 Für bei der Anlieferung entstehende Flurschäden sowie für eventuelle Mehrkosten wegen der Verletzung der Pflichten des Kunden aus Ziffer 6.2 (z. B. Kosten für eine erneute Anfahrt) haftet die blueparc® GmbH nur nach Maßgabe von § 11 dieser AGB. Die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden bleibt unberührt.
6.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass ein sicherer Lagerplatz für die Anlagenkomponenten zur Verfügung gestellt wird. Es obliegt ihm, eine ausreichende Versicherungsdeckung zu gewährleisten.
6.5 Ist eine bestimmte Zeit für die Lieferung und Montage nicht ausdrücklich vereinbart, erfolgen diese innerhalb eines üblichen Zeitraumes von sechs bis zwölf Wochen nach Beginn der Lieferzeit. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum des Eingangs der vereinbarten Zahlung beziehungsweise Anzahlung gem. § 4 (4.1 – 4.4) und nicht bevor der Kunde alle ihm obliegenden Voraussetzungen für die Durchführung des Vertrages erfüllt hat (z. B. bauliche oder behördliche Voraussetzungen, die nicht im Zuständigkeitsbereich des Auftragnehmers liegen).
6.6 Alle Waren werden von blueparc® GmbH unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller vom Kunden geschuldeten Beträge Eigentum der blueparc® GmbH.
§ 7 Genehmigungen, Baufreiheit
7.1 blueparc® GmbH setzt voraus, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen, insbesondere der jeweiligen Landesbauordnung und des Denkmalschutzes durch den Kunden eingehalten wird.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Dachflächen, auf denen das Solarstromsystem installiert werden soll, in einem baufreien Zustand zu halten, insbesondere Satellitenantennen oder andere Dachaufbauten zu entfernen.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, zum Zeitpunkt der Montage eine ausreichende Anzahl geeigneter Ersatzdachpfannen oder Ersatzdachsteine bereitzuhalten. Beschädigte Dachpfannen oder Dachsteine können grundsätzlich nur unmittelbar während der PV-Montagearbeiten ausgetauscht werden. Sofern keine ausreichende Anzahl geeigneter Ersatzdachpfannen oder Ersatzdachsteine bereitsteht, können offene Stellen durch den mit der Dachmontage beauftragten Fachbetrieb lediglich provisorisch gesichert werden. Die Beschaffung und der endgültige Austausch geeigneter Ersatzdachpfannen oder Ersatzdachsteine sind vom Kunden zu veranlassen, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Gesetzliche Mängel- und Schadensersatzansprüche wegen schuldhaft verursachter Beschädigungen bleiben unberührt.
7.4 Die individuelle Systemstatik für die Unterkonstruktion von K2 Systems berücksichtigt die für die Photovoltaikanlage am jeweiligen Standort anzusetzenden Lasten und gibt die erforderliche Anzahl und Positionierung der Dachhaken vor. Diese Positionen werden zunächst auf Grundlage der verfügbaren Gebäudedaten und üblicher Sparrenabstände festgelegt. Wird durch den mit der Dachmontage beauftragten Fachbetrieb nach dem Abdecken der Dachpfannen ein abweichender, insbesondere größerer Sparrenabstand oder eine andere Lage der Sparren festgestellt, können zusätzliche Überbrückungen erforderlich werden. Hierfür können sogenannte Crossboards eingesetzt werden. Diese für diesen Zweck vorgesehenen Aluminiumschienen ermöglichen es, die Dachhaken an der statisch vorgesehenen Stelle zu befestigen. Der Preis für Lieferung und Montage beträgt 72,00 EUR je laufendem Meter, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
7.5 Bei glasierten Dachpfannen oder bei Dachpfannen in Sonderbreite (abweichend von Standardbreiten, wie z. B. bei Frankfurter Pfanne etc.) kommt es zu einem höheren Montageaufwand. Der Aufpreis beträgt 265,50 EUR bei PV-Anlagen der Größe bis 10 kWp, bei größeren Anlagen 375,00 EUR.
7.6 Bei Dachneigungen von weniger als 25 Grad kann der mit der Dachmontage beauftragte Fachbetrieb zur Sicherstellung der Regendichtigkeit und zur Vermeidung von Pfannenbruch anstelle herkömmlicher Dachhaken Blechdachziegel, beispielsweise Marzari-Blechdachziegel, oder vergleichbare Anbindungspunkte verwenden. Diese Bauweise ist aufpreispflichtig und wird gegebenenfalls gesondert angeboten.
7.7 Bei der Kabelverlegung ist mindestens eine Wandbohrung durch eine Betonwand inkludiert. Ggf. notwendige Kernbohrungen (mit Spezialgerät) müssen gesondert berechnet werden.
§ 8 Gewährleistung und Garantie
8.1 Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.
8.2 Gebrauchte Kaufgegenstände, einschließlich gebrauchter Zubehör- und Ersatzteile, werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist. Bei Neuware wird vereinbart, dass die gewährleistungsrechtliche Verjährungsfrist ein Jahr beträgt, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
8.3 Bei maschinellen und elektrotechnischen beziehungsweise elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Gewährleistung 1 Jahr. Wird die Wartung einem von der blueparc® GmbH beauftragten und hierzu berechtigten Fachbetrieb übertragen, beträgt die Gewährleistungszeit 2 Jahre. Die Frist läuft ab Fertigstellung, spätestens ab Abnahme innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung, vorbehaltlich einer ordnungsgemäßen Wartung durch den beauftragten Fachbetrieb.
8.4 Es gelten ergänzend die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Garantiebedingungen des Herstellers.
8.5 Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich an die blueparc® GmbH mitzuteilen. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl der blueparc® GmbH durch Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder – jedoch nur wenn die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt ist – durch rückwirkende Preissenkung.
8.6 Satteldächer: Die blueparc® GmbH haftet nicht für während der Montagearbeiten zerbrochene Dachpfannen. Insbesondere bei Ton – Dachpfannen ist mit einer deutlichen Anzahl an gebrochenen Dachpfannen zu rechnen. Flachdächer: Die blueparc® GmbH führt keine Druckfestigkeitsprüfung bei Flachdächern durch und übernimmt keinerlei Haftung für Langzeitschäden oder Beeinträchtigungen der Dacheindeckung, die aus mangelnder Druckfestigkeit resultieren. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Druckfestigkeit des Flachdaches.
8.7 Die blueparc® GmbH übernimmt keinerlei Garantie für die tatsächliche Gewährung einer Finanzierung, Subvention oder Förderung an den Kunden.
8.8 Die blueparc® GmbH übernimmt, sofern nicht ausdrücklich als solche erklärt, keine Garantien.
8.9 Die dem Kunden im Rahmen der Angebotserstellung mitgeteilten Einspeisungsertragsprognosen sind nicht verbindlich und stellen keine Ertragsgarantie oder –Zusicherung dar. Bei dem Berechnungsmodell handelt es sich um eine Schätzung und nicht um eine berechenbare zukünftige Leistung der Photovoltaikanlage, da das tatsächliche Ertragsergebnis von verschiedenen Unsicherheitsfaktoren abhängig ist, die auch von äußeren, nicht beeinflussbaren oder sich ändernden Begebenheiten abhängen können (z. B. Wetter).
§ 9 EEG-Vergütung, Abschreibung & Förderungen
9.1 Die blueparc® GmbH leistet keine Steuerberatung. Für eine steuerliche Beratung wird der Auftraggeber ausdrücklich an eine Person verwiesen, die gemäß § 3 StBerG zur unbeschränkten Hilfe in Steuersachen befugt ist.
9.2 Die blueparc® GmbH leistet ausdrücklich keine Finanzierungs- und / oder Förderberatung.
9.3 Die Beantragung einer EEG-Vergütung ist Aufgabe des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er sich zur Beantragung an den für ihn zuständigen Netzbetreiber wenden muss und seine Anlage selbst bei der Netzagentur registrieren / anmelden.
§10 Leistungsabgrenzung, bauseitige Leistungen
10.1 Leistungsumfang der blueparc® GmbH: Die blueparc® GmbH übernimmt nach Maßgabe des jeweiligen Angebots insbesondere die Beratung, die ingenieurmäßige Anlagenkonzeption und Systemplanung, die Auswahl und Lieferung der angebotenen Anlagenkomponenten sowie die technische, kaufmännische und organisatorische Projektkoordination der Photovoltaikanlage. Soweit Planungsleistungen der handwerklichen Ausführung eines zulassungspflichtigen Gewerks zuzurechnen sind, insbesondere die handwerkliche Ausführungsplanung der Dachmontage oder der Elektroinstallation, werden diese durch den für das jeweilige Gewerk beauftragten und hierzu gesetzlich berechtigten Fachbetrieb erbracht. Der konkrete Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.
10.2 Ausführung handwerklicher Leistungen: Die handwerkliche Dachmontage einschließlich der Montage der Unterkonstruktion und der Photovoltaikmodule, die elektrotechnische Installation, der elektrische Anschluss, die erforderlichen Messungen und Prüfungen, die Inbetriebnahme sowie gegebenenfalls vereinbarte handwerkliche Wartungs- und Reparaturarbeiten werden durch von der blueparc® GmbH beauftragte Fachbetriebe ausgeführt. Soweit es sich um Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks handelt, setzt die blueparc® GmbH hierfür Fachbetriebe ein, die für das jeweilige Gewerk ordnungsgemäß in die Handwerksrolle eingetragen oder auf einer anderen gesetzlichen Grundlage zur Ausführung der betreffenden Tätigkeiten berechtigt sind.
10.3 Vertragsverhältnis und Projektkoordination: Die beauftragten Fachbetriebe werden als Nachunternehmer und Erfüllungsgehilfen der blueparc® GmbH tätig. Zwischen dem Kunden und den eingesetzten Fachbetrieben entsteht grundsätzlich kein eigenes Vertragsverhältnis, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die blueparc® GmbH bleibt für den Kunden zentraler Vertrags- und Ansprechpartner und übernimmt die übergeordnete Koordination der am Projekt beteiligten Fachbetriebe. Die fachtechnische Ausführung und die innerhalb des jeweiligen Gewerks erforderlichen fachlichen Entscheidungen erfolgen durch den jeweils beauftragten Fachbetrieb nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, den anerkannten Regeln der Technik und den Herstellervorgaben.
10.4 Zähleranlage, Erdung und weitere Voraussetzungen: Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der zuständige Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber für den Anschluss der Photovoltaikanlage an das Stromnetz, für den Einbau oder Austausch der Messeinrichtung oder aufgrund der technischen Anschlussbedingungen zusätzliche Maßnahmen verlangen kann. Hierzu können insbesondere die Erweiterung oder Erneuerung des Zählerschranks, die Herstellung eines geeigneten Zählerplatzes, die Nachrüstung eines Überspannungsschutzes, Anpassungen der Erdungsanlage, Änderungen am Hausanschluss oder eine Erhöhung der Hausanschlussleistung gehören. Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, geht die blueparc® GmbH davon aus, dass ein technisch geeigneter und normgerechter Zählerplatz, der erforderliche Überspannungsschutz, eine geeignete Erdungsanlage sowie eine für die geplante Anlage ausreichende Anschlussleistung vorhanden sind. Nicht ausdrücklich angebotene Erweiterungen, Erneuerungen oder Anpassungen sind nicht im vereinbarten Preis enthalten und werden bei Bedarf gesondert angeboten.
10.5 Dacharbeiten und zusätzliche Leistungen: Der vereinbarte Leistungsumfang umfasst ausschließlich die im Angebot beschriebenen Arbeiten zur Errichtung der Photovoltaikanlage. Darüber hinausgehende Arbeiten am Gebäude oder Dach, insbesondere Dachsanierungen, die Reparatur oder Erneuerung der Dacheindeckung oder Dachabdichtung, Änderungen der Dachkonstruktion oder Dachstatik sowie die Beseitigung bereits vorhandener Schäden, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind. Werden während der Planung oder Ausführung zusätzliche Arbeiten erforderlich, informiert die blueparc® GmbH den Kunden. Die zusätzlichen Arbeiten werden nach gesonderter Beauftragung durch einen für das jeweilige Gewerk fachlich geeigneten und, soweit erforderlich, ordnungsgemäß eingetragenen oder anderweitig gesetzlich berechtigten Fachbetrieb ausgeführt. Die im Rahmen der vereinbarten Photovoltaikmontage erforderlichen Befestigungs-, Anschluss- und Abdichtungsarbeiten werden durch den jeweils beauftragten Fachbetrieb nach den geltenden technischen Regeln sowie den Vorgaben des Herstellers des Montagesystems ausgeführt.
§ 11 Haftung
11.1 Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet blueparc® GmbH nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch blueparc® GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Hierzu gehört nicht das Bemühen der blueparc® GmbH zu versuchen, eine Finanzierung, Subvention oder Förderung für den Kunden zu erlangen. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von blueparc® GmbH.
11.2 Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von blueparc® GmbH gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben bestehen und hiervon unberührt.
§ 12 Datenschutzerklärung, Einwilligung
12.1 Die blueparc® GmbH verarbeitet die zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden und gegebenenfalls seiner Ansprechpartner. Hierzu gehören insbesondere Stamm-, Kontakt-, Vertrags-, Abrechnungs- und Projektdaten sowie die für Planung, Lieferung, Montage, Netzanschluss, Inbetriebnahme, Dokumentation, Wartung und Gewährleistungsbearbeitung erforderlichen Angaben. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Erfüllung des Vertrags gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO sowie, soweit erforderlich, zur Wahrung berechtigter Interessen der blueparc® GmbH oder eines Dritten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO. Die zur Vertragsdurchführung erforderlichen personenbezogenen Daten dürfen im hierfür notwendigen Umfang an von der blueparc® GmbH eingesetzte oder am Projekt beteiligte Dritte übermittelt werden. Hierzu gehören insbesondere Lieferanten, Hersteller, Logistikunternehmen, Planungs- und Ingenieurdienstleister, Dachdecker-, Elektro- und sonstige Fachbetriebe, Nachunternehmer, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Behörden, Steuerberater, Zahlungsdienstleister sowie IT- und Servicedienstleister. Die Übermittlung erfolgt nur, soweit sie zur Anbahnung, Durchführung oder Abwicklung des Vertrags, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist. Soweit Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag der blueparc® GmbH verarbeiten, werden die gesetzlich erforderlichen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen bestehen. Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzinformation der blueparc® GmbH.
12.2 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Rechnungen und Gutschriften ausschließlich in elektronischer Form, an die von dem Kunden im Rahmen der Anforderung des Angebotes angegebenen E-Mail-Adresse gesendet werden.
§ 13 Schriftformerfordernis
13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
14.1 Erfüllungsort ist Hürth bei Köln.
14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehungsweise aus dem auf deren Grundlage zustande kommenden Verträgen ist im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Köln.
14.3 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen blueparc® GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung der blueparc® GmbH – Carportanlagen (Stand Juli 2026)
§ 1 - Allgemeines, Geltungsbereich
14.1 Erfüllungsort ist Hürth bei Köln.
14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehungsweise aus dem auf deren Grundlage zustande kommenden Verträgen ist im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Köln.
14.3 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen blueparc® GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
§ 2 - Angebot, Vertrag und Leistungsausführung
2.1 Angebote der blueparc® GmbH erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Mit der Bestellung beziehungsweise Auftragserteilung erklärt der Kunde verbindlich, die angebotenen Leistungen beauftragen zu wollen. Die blueparc® GmbH ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch eine Auftragsbestätigung in Textform oder durch den Beginn der vertragsgemäßen Leistungsausführung.
2.3 Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, soweit die blueparc® GmbH die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde. Der Kunde wird über eine Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert. Bereits erhaltene Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet.
2.4 Hat die blueparc® GmbH die schlüsselfertige Errichtung einer Anlage übernommen, haftet sie nicht für Verzögerungen, die ausschließlich durch Handlungen oder Entscheidungen des Netzbetreibers, Messstellenbetreibers oder sonstiger nicht von der blueparc® GmbH zu vertretender Stellen verursacht werden. Dies betrifft insbesondere Netzanschlussprüfungen, Planungsfreigaben, Anschlussverstärkungen, Festlegungen des Messkonzepts und Zählereinbautermine. Eigene Koordinations-, Informations- und Mitwirkungspflichten der blueparc® GmbH bleiben unberührt.
2.5 Das Angebot beschreibt die von der blueparc® GmbH zu liefernden Produkte und zu erbringenden Leistungen sowie gegebenenfalls die vom Kunden zu erbringenden Vorarbeiten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und den ergänzenden Vertragsunterlagen.
2.6 Im Vertrag, in der Bestellung oder in der Auftragsbestätigung werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet. Soweit möglich, wird zudem ein voraussichtlicher oder ausdrücklich verbindlicher Termin für Lieferung und Montage angegeben.
2.7 Die Einholung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, Anzeigen, Bauvorlagen, Zustimmungen oder sonstiger behördlicher Freigaben sowie die Erstellung oder Prüfung der Tragwerksplanung, der Gründungsplanung, der Baugrundverhältnisse und der Leitungsfreiheit sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese Leistungen im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind. Soweit die blueparc® GmbH solche Leistungen übernimmt oder koordiniert, ist sie berechtigt, hierzu qualifizierte und gesetzlich befugte Planer, Tragwerksplaner, Sachverständige oder Fachunternehmen einzusetzen. Im Übrigen fallen diese Leistungen in den Verantwortungsbereich des Kunden.
2.8 Der Vertrag wird mit der Auftragsbestätigung der blueparc® GmbH in Textform oder mit dem Beginn der vertragsgemäßen Leistungsausführung wirksam.
2.9 Die blueparc® GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen geeignete Fachbetriebe, Nachunternehmer, Planungsdienstleister und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Soweit Leistungen Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks betreffen, werden diese durch Fachbetriebe ausgeführt, die für das jeweilige Gewerk ordnungsgemäß in die Handwerksrolle eingetragen oder auf einer anderen gesetzlichen Grundlage zur Ausübung der betreffenden Tätigkeiten berechtigt sind.
2.10 Die blueparc® GmbH übernimmt nach Maßgabe des jeweiligen Angebots insbesondere die Beratung, die ingenieurmäßige Anlagenkonzeption und Systemplanung, die Auswahl und Lieferung der angebotenen Anlagenkomponenten sowie die technische, kaufmännische und organisatorische Projektkoordination der Carport- und Photovoltaikanlage. Soweit Planungsleistungen der handwerklichen Ausführung eines zulassungspflichtigen Gewerks zuzurechnen sind, insbesondere die gewerkbezogene Ausführungsplanung des Metall-, Dachdecker- oder Elektrotechnikerhandwerks, werden diese durch den für das jeweilige Gewerk beauftragten und hierzu gesetzlich berechtigten Fachbetrieb erbracht.
2.11 Die handwerkliche Errichtung der Carportanlage wird durch von der blueparc® GmbH beauftragte Fachbetriebe ausgeführt. Dies betrifft, soweit jeweils beauftragt und erforderlich, insbesondere Erd-, Gründungs- und Betonarbeiten, die Herstellung und Montage der Stahl- oder Metallkonstruktion, Dach-, Eindeckungs- und Abdichtungsarbeiten, die Montage der Photovoltaik-Unterkonstruktion und Photovoltaikmodule, die elektrotechnische Installation, den elektrischen Anschluss, die vorgeschriebenen Messungen und Prüfungen, die Inbetriebnahme sowie handwerkliche Wartungs- und Reparaturarbeiten. Soweit eine dieser Leistungen einem zulassungspflichtigen Handwerk zuzuordnen ist, setzt die blueparc® GmbH einen für dieses Gewerk ordnungsgemäß eingetragenen oder anderweitig gesetzlich berechtigten Fachbetrieb ein.
2.12 Die beauftragten Fachbetriebe, Planer und Nachunternehmer werden im Auftrag der blueparc® GmbH tätig. Zwischen dem Kunden und den eingesetzten Unternehmen entsteht grundsätzlich kein eigenständiges Vertragsverhältnis, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wird. Die blueparc® GmbH bleibt für den Kunden zentraler Vertrags- und Ansprechpartner und übernimmt die übergeordnete Koordination der am Projekt beteiligten Unternehmen. Die fachtechnische Ausführung und die innerhalb des jeweiligen Gewerks erforderlichen fachlichen Entscheidungen erfolgen durch den jeweils beauftragten Fachbetrieb nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, den anerkannten Regeln der Technik und den Herstellervorgaben.
2.13 Der vereinbarte Leistungsumfang umfasst ausschließlich die im Angebot beschriebenen Leistungen. Darüber hinausgehende Arbeiten, insbesondere Altlasten- oder Kampfmitteluntersuchungen, Leitungsortungen, Bodenaustausch, Entwässerungsarbeiten, zusätzliche Fundament- oder Tiefbauarbeiten, Pflaster- und Oberflächenarbeiten, Änderungen bestehender Bauwerke, zusätzliche Brandschutzmaßnahmen oder die Beseitigung vorhandener Schäden, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind. Werden während der Planung oder Ausführung zusätzliche Leistungen erforderlich, informiert die blueparc® GmbH den Kunden. Die Ausführung erfolgt nach gesonderter Beauftragung durch einen fachlich geeigneten und, soweit erforderlich, ordnungsgemäß eingetragenen oder anderweitig gesetzlich berechtigten Fachbetrieb.
§ 3 – Preise, Storno
3.1 Es gelten die in den Vertragsunterlagen vereinbarten Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird – soweit sie anfällt – gesondert ausgewiesen. Die blueparc® GmbH hält sich an einseitig angebotene Preise bis 14 Tage nach Zugang des Angebots gebunden, soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist.
3.2 Wird die Leistung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erbracht, ist die blueparc® GmbH bei einer eingetretenen Lohn- und/oder Materialpreiserhöhung berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen, soweit die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist.
3.3 Werden bereits durch die blueparc® GmbH bestätigte Aufträge ganz oder teilweise storniert, ist der Kunde verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen, nachweisbar entstandenen Kosten und die für das konkrete Projekt beschafften und nicht anderweitig verwendbaren Materialien zu vergüten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt; ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungsmöglichkeiten werden berücksichtigt.
§ 4 – Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
4.1 Entstandene Kosten für Beratungs- und Konzeptionsarbeiten werden unmittelbar nach der Auftragsbestätigung durch die blueparc® GmbH in Höhe von 10 % des vereinbarten Bruttopreises in Rechnung gestellt und sind mit Rechnungsstellung fällig.
4.2 Weitere 35 % der Bruttoauftragssumme werden nach Vorlage der erforderlichen Baugenehmigung beziehungsweise nach Abschluss der vereinbarten Genehmigungs- und Ausführungsplanung in Rechnung gestellt und sind mit Rechnungsstellung fällig. Ist keine Baugenehmigung erforderlich oder nicht Bestandteil des Auftrags, richtet sich der Fälligkeitszeitpunkt nach dem im Angebot vereinbarten Zahlungsplan.
4.3 Weitere 35 % der Bruttoauftragssumme werden mit Anlieferung der für die bestellte Anlage erforderlichen Carport- beziehungsweise Stahlbaukomponenten in Rechnung gestellt und sind mit Rechnungsstellung fällig. Liegen Teilinstallationen baubedingt zeitlich auseinander, können die jeweiligen Teillieferungen getrennt voneinander in Rechnung gestellt werden.
4.4 Mit Fertigstellung der Photovoltaikanlage bis zu den Wechselrichtern, ausschließlich des endgültigen elektrischen Anschlusses und der Inbetriebnahme, werden weitere 15 % der Bruttoauftragssumme in Rechnung gestellt und sind mit Rechnungsstellung fällig.
4.5 Nach erfolgter Abnahme wird der Restbetrag in Höhe von 5 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt und ist mit Rechnungsstellung fällig.
4.6 Der Kunde verpflichtet sich, Rechnungen spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen, soweit in der jeweiligen Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist.
4.7 Bei Zahlungsverzug werden ab Eintritt des Verzugs Zinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.8 Ist der Kunde Unternehmer, kann er gegenüber Forderungen der blueparc® GmbH nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte unberührt.
§ 5 - Liefer- und Leistungsfristen, Rücktritt vom Vertrag, Gefahrenübergang
5.1 Falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart und als solcher in Textform bezeichnet wurde, sind die von der blueparc® GmbH angegebenen Liefer- und Ausführungstermine unverbindliche Planungsangaben. Liefer- oder Ausführungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer von der blueparc® GmbH nicht zu vertretender Ereignisse verlängern die Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Wird die Leistungsausführung aus Gründen verzögert oder unterbrochen, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammen, trägt der Kunde die hierdurch verursachten angemessenen Mehrkosten.
5.2 Kann die Lieferung oder Montage infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, insbesondere aufgrund von Seuchen, Streik, Aussperrung, Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen oder behördlichen Eingriffen, ohne Verschulden der blueparc® GmbH nicht fristgerecht erfolgen, haftet die blueparc® GmbH nicht für die hierdurch verursachte Verzögerung. Die Lieferfrist verlängert sich für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Die blueparc® GmbH informiert den Kunden unverzüglich, soweit dies möglich und zumutbar ist. Wird die Leistung hierdurch dauerhaft unmöglich, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5.3 Die Einhaltung vereinbarter Liefer- und Ausführungsfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden bereitzustellender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Pläne sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungs- und Mitwirkungspflichten voraus.
5.4 Die blueparc® GmbH ist berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich noch nicht ausgeführter Leistungen zurückzutreten, wenn der Kunde fälligen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht nachkommt. Die blueparc® GmbH kann für noch ausstehende Leistungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
5.5 Der Gefahrübergang richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei werkvertraglichen Leistungen trägt die blueparc® GmbH grundsätzlich die Gefahr bis zur Abnahme, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Bei einer ausschließlichen Warenlieferung gelten die gesetzlichen kaufrechtlichen Regelungen.
§ 6 - Warenanlieferung
6.1 Die Anlieferung erfolgt frei Haus und verzollt, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
6.2 Der Kunde hat am Tag der Anlieferung die Annahme sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass die Anlieferung mit dem vorgesehenen Lieferfahrzeug erfolgen kann. Eine freie und sichere Befahrbarkeit des Arbeits- und Entladebereichs über ausreichend befestigte Wege oder Straßen wird vorausgesetzt.
6.3 Für Schäden an Zufahrten, Wegen, Grünflächen oder sonstigen Flächen, die aufgrund einer erkennbar unzureichenden Tragfähigkeit oder einer vom Kunden vorgegebenen beziehungsweise freigegebenen Zufahrt entstehen, haftet die blueparc® GmbH nur nach Maßgabe von § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden bleibt unberührt. Angemessene Mehrkosten wegen einer Verletzung der Pflichten des Kunden aus Ziffer 6.2, insbesondere Kosten einer erneuten Anfahrt oder einer Sonderentladung, können dem Kunden berechnet werden.
6.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass ein geeigneter, sicherer und ausreichend großer Lagerplatz für die Anlagenkomponenten zur Verfügung steht. Soweit die Gefahr bereits auf den Kunden übergegangen ist, obliegt es ihm, eine ausreichende Versicherungsdeckung zu gewährleisten.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, ihm übergebene oder in seinem Verantwortungsbereich gelagerte Waren pfleglich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere die fachgerechte Lagerung und der Schutz vor Beschädigung, Feuchtigkeit und unbefugtem Zugriff.
§ 7 – Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht
7.1 Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geschuldeten Beträge Eigentum der blueparc® GmbH.
7.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Planungen, Berechnungen, Entwürfen und sonstigen Unterlagen behält sich die blueparc® GmbH die ihr zustehenden Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte vor. Eine Weitergabe oder Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform, soweit dem Kunden nicht gesetzlich oder vertraglich weitergehende Rechte zustehen.
§ 8 - Gewährleistung und Garantie
8.1 Garantien werden von der blueparc® GmbH nur übernommen, wenn dies ausdrücklich als Garantie bezeichnet und im Vertrag vereinbart wurde.
8.2 Geringfügige, technisch notwendige und für den Kunden zumutbare Abweichungen gegenüber Abbildungen, Zeichnungen, Maß-, Gewichts- oder Produktangaben stellen keinen Mangel dar, sofern Funktion, Sicherheit, Qualität und der vertraglich vereinbarte Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
8.3 Ist der Kunde Verbraucher, richten sich die Mängel- und Gewährleistungsrechte nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.4 Ist der Kunde Unternehmer und wird die VOB/B wirksam und vollständig in den Vertrag einbezogen, gelten für die betreffenden Bauleistungen die dort vereinbarten Regelungen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8.5 Beschränkt sich die Leistung der blueparc® GmbH auf die Lieferung von Waren, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern bei Neuware ein Jahr, soweit gesetzlich zulässig. Gebrauchte Waren werden gegenüber Unternehmern unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit kein Fall zwingender gesetzlicher Haftung vorliegt.
8.6 Der Kunde soll festgestellte Mängel der blueparc® GmbH möglichst zeitnah in Textform mitteilen und Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung geben. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt. Herstellergarantien bestehen ausschließlich nach Maßgabe der jeweiligen Garantiebedingungen und lassen die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber der blueparc® GmbH unberührt.
8.7 Die dem Kunden im Rahmen der Angebotserstellung mitgeteilten Ertrags-, Eigenverbrauchs-, Autarkie- oder Wirtschaftlichkeitsprognosen sind unverbindliche Modellberechnungen und stellen keine Ertrags-, Einspar- oder Wirtschaftlichkeitsgarantie dar. Tatsächliche Ergebnisse hängen insbesondere von Witterung, Verschattung, Verschmutzung, Anlagenverfügbarkeit, Verbrauchsverhalten, Netzregelungen, Energiepreisen und weiteren nicht oder nur eingeschränkt beeinflussbaren Umständen ab.
§ 9 - Haftung
9.1 Die blueparc® GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die blueparc® GmbH auf Ersatz des vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Nachunternehmer, Fachbetriebe und sonstigen Erfüllungsgehilfen der blueparc® GmbH.
§ 10 - Datenschutzerklärung
10.1 Die blueparc® GmbH verarbeitet die zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden und gegebenenfalls seiner Ansprechpartner. Hierzu gehören insbesondere Stamm-, Kontakt-, Vertrags-, Abrechnungs- und Projektdaten sowie die für Beratung, Planung, Genehmigung, Lieferung, Bauausführung, Montage, Netzanschluss, Inbetriebnahme, Dokumentation, Wartung und Gewährleistungsbearbeitung erforderlichen Angaben. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Erfüllung des Vertrags gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO sowie, soweit erforderlich, zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO.
10.2 Die zur Vertragsdurchführung erforderlichen personenbezogenen Daten dürfen im hierfür notwendigen Umfang an von der blueparc® GmbH eingesetzte oder am Projekt beteiligte Dritte übermittelt werden. Hierzu gehören insbesondere Lieferanten, Hersteller, Logistikunternehmen, Architektur-, Planungs- und Ingenieurdienstleister, Tragwerksplaner, Vermessungs- und Baugrunddienstleister, Tiefbau-, Betonbau-, Metallbau-, Stahlbau-, Dachdecker-, Elektro- und sonstige Fachbetriebe, Nachunternehmer, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Behörden, Steuerberater, Zahlungsdienstleister sowie IT- und Servicedienstleister. Die Übermittlung erfolgt nur, soweit sie zur Anbahnung, Durchführung oder Abwicklung des Vertrags, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
10.3 Soweit Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag der blueparc® GmbH verarbeiten, werden die gesetzlich erforderlichen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen bestehen. Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzinformation der blueparc® GmbH.
10.4 Rechnungen, Gutschriften, Auftragsbestätigungen, Dokumentationen und sonstige vertragsbezogene Mitteilungen dürfen in elektronischer Form an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden, soweit gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist. Der Kunde hat Änderungen seiner E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.
§ 11 - Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
11.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Erfüllungsort. Ist der Kunde Unternehmer, ist Erfüllungsort Hürth, soweit nichts anderes vereinbart ist und die Art der geschuldeten Leistung dem nicht entgegensteht.
11.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Köln Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Die blueparc® GmbH bleibt berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
§ 12 - Schlussbestimmungen
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
12.2 An die Stelle einer nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
12.3 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für zukünftige Verträge, sofern sie nicht im Einzelfall wirksam mit dem Kunden vereinbart werden.
12.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
blueparc® GmbH
Geschäftsführer: Michael Melz / Pawel Nowotny
Horchstraße 2
50354 Hürth
eMail: info@blueparc.de
Tel: +49 2233 / 808 79 99
Eingetragen am Amtsgericht Köln HRB 100604
Schutzrechtsverletzung
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Hürth, den 01.01.2024